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In den vergangenen Jahren ist in
Deutschland eine zunehmende Aushöhlung des Rechts auf die
informationelle Selbstbestimmung festzustellen. Am
deutlichsten mag dies am Beispiel der Volkszählung
erscheinen: Während die 1987er Volkszählung von einem 9
Jahren dauernden Protest mit zahlreichen Demonstrationen,
Klagen und sonstigen Behinderungen begleitet wurde, nahm von
der für 2011 beschlossenen Volkszählung wohl nur der
regelmäßige Besucher der Bundestags-Homepage Kenntnis.
Auf der anderen Seite haben der Deutschen Bahn und der
Deutschen Telekom die hauseigenen Datenskandale sicherlich
wirtschaftlich geschadet.
Die Einhaltung des
Datenschutzes muss aus unternehmerischer Sicht weniger als
lästige gesetzliche Pflicht, sondern eher als
Qualitätsmerkmal gesehen werden.
Seit mehreren Jahren
beraten wir Unternehmen jeder Größe bei der Integrierung der
Gesetzeslage in bestehende Strukturen. Ziel unserer Beratung
ist es daher, den Eingriff in die unternehmerische Freiheit
gering zu halten und den Datenschutz zum Gütesiegel des
Unternehmens zu machen.
Unser Beratungsangebot reicht
von der Überprüfung der bisherigen datenschutzrechlichen
Maßnahmen über die Mitarbeiterschulung bis hin zur
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
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