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  Informationstechnologie

  Datenschutz

 

In den vergangenen Jahren ist in Deutschland eine zunehmende Aushöhlung des Rechts auf die informationelle Selbstbestimmung festzustellen. Am deutlichsten mag dies am Beispiel der Volkszählung erscheinen: Während die 1987er Volkszählung von einem 9 Jahren dauernden Protest mit zahlreichen Demonstrationen, Klagen und sonstigen Behinderungen begleitet wurde, nahm von der für 2011 beschlossenen Volkszählung wohl nur der regelmäßige Besucher der Bundestags-Homepage Kenntnis.

Auf der anderen Seite haben der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom die hauseigenen Datenskandale sicherlich wirtschaftlich geschadet.

Die Einhaltung des Datenschutzes muss aus unternehmerischer Sicht weniger als lästige gesetzliche Pflicht, sondern eher als Qualitätsmerkmal gesehen werden.

Seit mehreren Jahren beraten wir Unternehmen jeder Größe bei der Integrierung der Gesetzeslage in bestehende Strukturen. Ziel unserer Beratung ist es daher, den Eingriff in die unternehmerische Freiheit gering zu halten und den Datenschutz zum Gütesiegel des Unternehmens zu machen.

Unser Beratungsangebot reicht von der Überprüfung der bisherigen datenschutzrechlichen Maßnahmen über die Mitarbeiterschulung bis hin zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.