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Geschäftsführender Partner unserer Kanzlei und Leiter des
Partenheimer Büros ist Rechtsanwalt Siegfried Fröhlich. Herr
Fröhlich, Jahrgang 1975, studierte in Mainz
Rechtswissenschaften. Im Rahmen seines Interesses an einer
wirtschaftlich und praxisorientierten Berufsausbildung nahm
er zu Beginn des Studiums eine Vollzeit-Tätigkeit als
Assistent der Geschäftsführung in einem Versandhandel auf.
Es schloss sich eine zweijährige Vertiefung in das
liechtensteinische Recht an. Nach Abschluss des Studiums,
begleitend zum Referendariat, erweiterte er seinen
beruflichen Horizont in zwei der drei großen
Unternehmensberatungen im Bereich des
Management-Consultings.
Während all dieser Tätigkeiten
baute Herr Fröhlich durch verschiedene Auslandsaufenthalte
seine Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch und
Italienisch aus.
Auch als Sportler war Herr Fröhlich
aktiv. So spielte er lange Jahre Fußball bei einem
südwestdeutschen Traditionsverein, ehe ihn eine
Knieverletzung früh zur Aufgabe leistungssportlicher
Ambitionen zwang. Als Ausgleichssportarten betrieb er
Handball und Tischtennis, wo er ebenfalls Mitglied diverser
Auswahlmannschaften war. Aus dieser Leidenschaft zum
Sport heraus reifte der Entschluss, sich auch beruflich mit
der exklusiven Beratung von Berufssportlern und
Sportvereinen zu beschäftigen. Seit Beginn seiner
anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Fröhlich selbständig tätig.
Verschiedene Verfahren von öffentlichem Interesse sorgten
dabei schnell für das Renommee der Kanzlei.
Heute
vertrauen Olympiasieger, Welt- und Europameister aus ganz
Europa auf die rechtliche, sportliche und soziale Kompetenz
von Rechtsanwalt Fröhlich. Immer wieder ist seine Meinung in
Fragen des Sportrechts Gegenstand der Berichterstattung in
Printmedien, Funk und Fernsehen. Daneben ist Herr
Fröhlich seit 2010 1. Vorsitzender des RadsportPUR e.V..
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