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  Mietrecht

  WEG-Recht

 

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage eines zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages.

Was so nüchtern klingt, kann voller rechtlicher, aber auch emotionaler Konflikte stecken. Denn beiden Interessengruppen geht es im Falle des Wohnraummietrechts um „die eigenen 4 Wände“. Aber auch die Vermietung anderer Gegenstände kann zu Streitigkeiten führen, die die vertragliche Beziehung nachhaltig vergiften.

Um die unterschiedlichen Blickwinkel, den des Vermieters, aber auch den des Mieters, dauerhaft zu begreifen und nachvollziehbar vertreten zu können, findet unsere anwaltliche Beratung für beide Interessengruppen statt. Nur so ist sichergestellt, dass durch die ständige Weiterentwicklung des Mietrechts – auch durch Fortführung oder Änderung der Rechtsprechung – die Belange beider Parteien auf ihre Erfolgsaussichten hin überprüft werden können.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten vom Abschluß eines Mietvertrages bis hin zur Rückgabe der Mietsache. Gerade während eines bestehenden Mietverhältnisses ist es wichtig, primär als Interessenvermittler denn als strenger Interessenvertreter zu agieren, um ein solches Vertragsverhältnis nicht schwerwiegend – im emotionalen Sinne – zu belasten.