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Seit Juli 2007 ist Rechtsanwältin Hildegard Arnold Partnerin
unserer Kanzlei und leitet unser Mainzer Büro. Frau
Arnold, Jahrgang 1973, studierte an der
Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie am
Oberlandesgericht in Koblenz. Parallel hierzu hat Frau
Arnold in einem mittelständischen Familienunternehmen
gearbeitet, um sich dort, neben der Bearbeitung anfallender
Fragen des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, aber auch des
Verbraucherrechts, unternehmerisches Denken und Handeln
anzueignen.
Da die berufliche Ausrichtung jedoch stets
dem Anwaltsberuf galt, hat Frau Arnold zudem vor und während
des Referendariats auch in einer Mainzer
Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und sich dort vorrangig mit
Fragen des Familienrechts beschäftigt.
Wegen der
tiefen Verbundenheit zur rheinland-pfälzischen
Landeshauptstadt, die sich bei der gebürtigen Wormserin
während des Studiums aufgebaut hat, hat Frau Arnold diese
Region nicht verlassen wollen; aus diesem Grunde hat sie
sich mit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juni 2001
als selbständige Rechtsanwältin in Mainz niedergelassen.
Die
anwaltliche Tätigkeit von Frau Arnold ist grundsätzlich
zivilrechtlich ausgerichtet; Schwerpunkte wurden schließlich
im Bereich des Mietrechts und des allgemeinen Zivilrechts
gesetzt. Weitere Tätigkeitsbereiche bilden das Recht der
Schadenregulierung, Internet-Recht, Familien- und Erbrecht
sowie urheberrechtliche Fragestellungen. Im Rahmen ihrer
anwaltlichen Tätigkeit stellt dies jedoch nur eine kleine
Auswahl der täglich anfallenden Rechtsfragen dar. Es
empfiehlt sich daher stets im konkreten Fall anzufragen,
inwieweit Frau Arnold mit einer Hilfestellung in der Sache
dienen kann. Viele Anfragen lassen sich bereits im Vorfeld
durch eine erste rechtliche Bewertung aufschlüsseln und in
das rechte Licht rücken. Denn Frau Arnold wird sich bei
Ausübung ihres Berufes stets als „unabhängiges Organ der
Rechtspflege“ verstehen und sich damit sowohl den Interessen
der Mandantschaft als auch der Rechtsordnung verpflichtet
fühlen.
Ohne eine ausführliche Beratung
hinsichtlich des Kostenrisikos findet keine weitere
Tätigkeit für den Mandanten statt. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass diese Einstellung den Mandanten ernorm viel
Zeit und Geld spart und – nicht zu vergessen – die
Gesundheit nicht beschädigt. Oft wird vergessen, dass der
Rechtsratsuchende auch emotional in seine Angelegenheit
eingebunden ist.
Frau Arnold ist Mitglied im
Deutschen Juristinnenbund.
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