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Seit mehreren Jahren sind wir ein zuverlässiger Partner von Sportvereinen bzw. Kapitalgesellschaften, die den Betrieb einer Sportmannschaft zum Geschäftsgegenstand haben.

Unsere Beratung dreht sich dabei im Wesentlichen um vier Themenbereiche:

  • Sportarbeitsrecht
    Tritt ein Sportverein als Arbeitgeber auf, ergeben sich hieraus Besonderheiten, die vom üblichen Arbeitsrecht nicht ausreichend geregelt werden. Eine viermalige Vertragsverlängerung mit Spielern oder Trainern für je zwei Jahre wäre nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig. Das Gesetz sieht für einen solchen Fall den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
    Der Begriff des Sportarbeitsrechts ist daher kein Kunstgebilde. Vielmehr Bedarf es bei der Bearbeitung deartiger Mandate umfangreicher sportspezifischer Kenntnisse.

  • Sportvertragsrecht
    Ähnlich verhält es sich mit sonstigen vertraglichen Bindungen von Sportvereinen. Egal, ob ein Sportverein Sponsoring- oder Kaufverträge abschließt: Auch hier ergeben sich Besonderheiten, die vom üblichen Vertragsrecht abweichen.

  • Verbandgerichtsbarkeit
    Jede Sperre eines Sportlers behindert seinen Verein in der sportlichen Entfaltung. Daher ist es umso wichtiger, dass Sperren verkürzt werden und sehr schnell Klarheit über die Dauer einer Sperre herrscht. Mandate in der Sportgerichtsbarkeit beginnen bei uns unmittelbar nach dem Ende des betreffenenden Spiels. Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine Beratung in diesem Bereich bereits am Wochenende beginnt und sind dementsprechend verfügbar. Ein weiterer Vorteil ist dabei unsere räumliche Nähe zu Frankfurt/Main, wo sich ein Großteil der Sportgerichtsbarkeit abspielt.

  • Sportsteuerrecht
    Die Besteuerung von Sportverein ist durchaus privilegiert. Letztlich muss man diese Privilegierung aber auch kennen. Durch unsere Konzentration auf den Sport verfügen wir auch über vertiefte Kenntnisse in der Besteuerung von Sportvereinen.