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Seit mehreren Jahren sind wir ein
zuverlässiger Partner von Sportvereinen bzw.
Kapitalgesellschaften, die den Betrieb einer Sportmannschaft
zum Geschäftsgegenstand haben.
Unsere Beratung dreht
sich dabei im Wesentlichen um vier Themenbereiche:
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Sportarbeitsrecht
Tritt ein Sportverein als Arbeitgeber auf, ergeben sich
hieraus Besonderheiten, die vom üblichen Arbeitsrecht
nicht ausreichend geregelt werden. Eine viermalige
Vertragsverlängerung mit Spielern oder Trainern für je
zwei Jahre wäre nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig.
Das Gesetz sieht für einen solchen Fall den Übergang in
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Der Begriff
des Sportarbeitsrechts ist daher kein Kunstgebilde.
Vielmehr Bedarf es bei der Bearbeitung deartiger Mandate
umfangreicher sportspezifischer Kenntnisse.
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Sportvertragsrecht
Ähnlich verhält es sich mit sonstigen vertraglichen
Bindungen von Sportvereinen. Egal, ob ein Sportverein
Sponsoring- oder Kaufverträge abschließt: Auch hier
ergeben sich Besonderheiten, die vom üblichen
Vertragsrecht abweichen.
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Verbandgerichtsbarkeit
Jede Sperre eines Sportlers behindert seinen Verein in
der sportlichen Entfaltung. Daher ist es umso wichtiger,
dass Sperren verkürzt werden und sehr schnell Klarheit
über die Dauer einer Sperre herrscht. Mandate in der
Sportgerichtsbarkeit beginnen bei uns unmittelbar nach
dem Ende des betreffenenden Spiels. Wir sind uns darüber
im Klaren, dass eine Beratung in diesem Bereich bereits
am Wochenende beginnt und sind dementsprechend
verfügbar. Ein weiterer Vorteil ist dabei unsere
räumliche Nähe zu Frankfurt/Main, wo sich ein Großteil
der Sportgerichtsbarkeit abspielt.
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Sportsteuerrecht
Die Besteuerung von Sportverein ist durchaus
privilegiert. Letztlich muss man diese Privilegierung
aber auch kennen. Durch unsere Konzentration auf den
Sport verfügen wir auch über vertiefte Kenntnisse in der
Besteuerung von Sportvereinen.
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