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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist zwar ein in übersichtlicher Form abgefaßter Gesetzestext, dennoch handelt es sich hierbei um ein vielschichtiges Beratungsfeld für Rechtsanwälte. Auch dieses Rechtsgebiet wird entscheidend durch die Rechtsprechung geprägt.

Gesetzlich geregelt ist im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks (durch Teilungserklärung) das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Sondereigentum), an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und an gemeinsamen Gebäuden oder Grundstücksflächen (Gemeinschaftseigentum).

Wir beraten und vertreten einzelne – auch zukünftige – Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften aber auch Verwalter bei allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Sicherung des Eigentums entstehen können.