| |
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist
zwar ein in übersichtlicher Form abgefaßter Gesetzestext,
dennoch handelt es sich hierbei um ein vielschichtiges
Beratungsfeld für Rechtsanwälte. Auch dieses Rechtsgebiet
wird entscheidend durch die Rechtsprechung geprägt.
Gesetzlich geregelt ist im
Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines
Grundstücks (durch Teilungserklärung) das Eigentum an
einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Sondereigentum), an nicht
zu Wohnzwecken bestimmten Räumen oder Flächen (Teileigentum)
und an gemeinsamen Gebäuden oder Grundstücksflächen
(Gemeinschaftseigentum).
Wir
beraten und vertreten einzelne – auch zukünftige –
Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften aber
auch Verwalter bei allen Angelegenheiten, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Sicherung des Eigentums
entstehen können.
|
|